Homepage des SPD-Ansprechpartners im Wahlbezirk 030 in Rheinbach, Dr. Georg Wilmers

Aufbauhilfe Flutschäden

Seit dem 17. September 2021 kann man im Internet in einem eigens dafür eingerichteten Portal der Landesregierung als Privatperson Anträge auf Aufbauhilfe für die Bewältigung der Flutschäden stellen. Und zwar sowohl für Hausratschäden als auch für Gebäudeschäden.

Die Anleitung, die ich mir von der Homepage des Kommunalministeriums heruntergeladen habe, finden Sie hier:

www.homepage-baukasten-dateien.de/rheinbach-spd-wilmers/2021-09-22_MHKBG_Aufbau-Privat%20Schritt-f%C3%BCr-Schritt%20-Update-1--1.pdf

Einen Leitfaden für die Aufbauhilfe mit Stand 25.10.2021 von der Homepage des Kommunalministeriums finden Sie hier:

www.homepage-baukasten-dateien.de/rheinbach-spd-wilmers/2021-10-25_MHKBG_Leitfaden_Privathaushalte-UPDATE-2.pdf

Ich habe sehr früh einen entspechenden Antrag sowohl für einen Hausratschaden wie für einen Gebäudeschaden gestellt. 9,5 Wochen passierte zunächst nichts. Dann wurden Unterlagen nachgefordert. Nachdem ich die hochegeladen hatte, wurde Aufbauhilfe für den Hausratschaden wie den Gebäudeschaden wie beantragt 3 Wochen später bewilligt.

Der Antrag, den ich letztlich erfolgreich stellte, würde im Portal aktuell (27.12.2021) beispielhaft ungefähr so aussehen:

www.homepage-baukasten-dateien.de/rheinbach-spd-wilmers/Antrag%20im%20Portal%20Beispiel.pdf

Die "Berichte" zum Hausratschaden und zum Gebäudeschaden, die Grundlage der Bewilligung waren, sehen - leicht gekürzt - so aus:

Hausratschaden:
www.homepage-baukasten-dateien.de/rheinbach-spd-wilmers/Bericht%20Hausratschaden%20Auszug.pdf


Gebäudeschaden:
www.homepage-baukasten-dateien.de/rheinbach-spd-wilmers/Bericht%20Geb%C3%A4udeschaden%20Auszug.pdf

Die Bewilligungen/Bescheide sehen so aus:

Hausratschaden:
www.homepage-baukasten-dateien.de/rheinbach-spd-wilmers/Bescheid%20Aufbauhilfe%20Hausrat.pdf


Gebäudeschaden:
www.homepage-baukasten-dateien.de/rheinbach-spd-wilmers/Bescheid%20Aufbauhilfe%20Geb%C3%A4ude.pdf


Die Überweisung der ersten Tranche von 40% des bewilligten Betrages erfolgte 6 Wochen nach der Bewilligung (ich hatte keinen Verzicht auf Rechtsmittel erklärt, sondern einfach gewartet).

Dann kam am 17.02. eine Mail der Bezirksregierung:

"Wir möchten Sie gerne darauf aufmerksam machen, dass wir die weitere Bearbeitung der Anträge für Sie vereinfacht haben. Die zweite Zahlung in Höhe von 30% der Fördersumme können Sie auch digital beantragen. Sie können im Online-Förderportal in einem bereits weitgehend mit Ihren Daten vorausgefülltem Dokument Ihre bisher getätigten Ausgaben erfassen. Sofern diese dem ausgezahlten Betrag des ersten Teilbetrages (40%) mindestens entsprechen oder bereits übersteigen, kann der weitere Mittelabruf in Höhe von 30% durch Sie angestoßen werden. Rechnungen brauchen Sie hierzu nicht vorzulegen, es sei denn, wir fordern diese an."

Anscheinend hat man "oben" gemerkt, dass eine gewisse Entbürokratisierung des (weiteren) Verfahrens geboten ist. Das bewerte ich positiv.

Da der zweite Mittelabruf erst gestartet werden kann, wenn man über 70% der Gesamtkosten, die bei der Bewilligung zu Grunde gelegt wurden, mit Dokumenten belegen kann, musste ich warten, bis Handwerker Zeit fanden, Aufträge auszuführen und Rechnungen zu schreiben. Und man muss bei vielen Handwerkern lange warten, bis sie Zeit haben. Angesichts der vielen Aufträge gerade auch zur Flutschadensbeseitigung durchaus verständlich, dass dann die Vorrang haben, deren Haus/Wohnung flutbedingt unbewohnbar wurde, was bei mir zum Glück nicht der Fall war. Mitte Mai war ich so weit, dass ich den zweiten Mittelabruf starten konnte. Im Portal muss man dann für jede Kostenposition angeben:
- Kurzbeschreibung (da habe ich immer die Kostenposition eingetragen, die ich auch bei Antragstellung verwendet habe , z.B. "Kellertrocknung")
- Datum der Rechnung
- Rechnungsnummer
- Aussteller der Rechnung
- Art der Leistung (z.B. Miete für Bautrockner)
- Datum der Zahlung
- Rechnungsbetrag
- davon förderfähig (in der Regel die volle Rechnungssumme. Ausnahme: Auf der Rechnung stehen auch Leistungen, die nichts mit der Beseitigung der Flutschäden zu tun haben, dann muss man diese abziehen. Z.B. wenn ein Fliesenlegher anlässlich der Flutschadensbeseitigung - "wenn Sie schon einmal hier sind" - auch eine gesprungene Fliese im Haus an anderer Stelle, die mit der Flut nichts zu tun hatte, austauscht und das auf der Rechnung getrennt ausgewiesen ist)

Herausforderungen, die ich dabei nicht lösen konnte:
1) Über den Stromverbrauch für die Bautrockner habe ich zwar eine Bescheinigung des Stromlieferanten, was der Strom kostete, deren Menge die Verleihfirma der Bautrockner mitgeteilt hatte, aber das ist keine Rechnung. Also gibt es keine Rechnungsnummer. Und welches Datum soll man bei "Datum der Zahlung" eintragen?
2) Die Bautrockner habe ich in 200 km Entfernung gemietet und dort abgeholt und am Ende wieder hingebracht. Über die Fahrtkosten gibt es keine Rechnung, wie trage ich Sie in das Online-Formular im Portal ein?
3) Einiges habe ich selbst gemacht. Die Arbeitskosten dafür sind nicht förderfähig. Aber ich habe Material im Baumarkt gekauft (z.B. Abdichtungsfolie), das zur Schadensbeseitigung benötigt wurde. Auf den Quittungen steht keine Rechnungsnummer, was soll man in die Spalte "Rechnungsnummer" eintragen?
4) Was ist mit üblichen Trinkgeldern, die man Handwerkern gezahlt hat? Sind das förderfähige Kosten und wenn Ja, wie trägt man sie ein?

Wegen der Punkte 1) bis 4) und unten 5) lasse ich mich nun vor Ort beraten und werde das Ergebnis anschließend hier mitteilen.

Auch erhaltene Soforthilfen sind beim zweiten Mittelabruf (erneut) anzugeben. Bei der Eintragung im Online-Formular werden folgende Angaben verlangt:
- Bezeichnung (z.B. Soforthilfe)
- Bewilligungsdatum
- Aktenzeichen
- Zuwendungsgeber (z.B. Stadt Rheinbach)
- Bewilligungssumme
- Eingangsdatum der Zahlung
- Insgesamt (i.d.R. die volle Summe)
- Anzurechnen (i.d.R. die volle Summe)

Herausforderung:
5) Wenn es keinen schriftlichen Bescheid gab, sondern die beantragte Summe einfach nur überwiesen wurde, was trägt man dann als Bewilligungsdatum und als Aktenzeichen ein?



Bis zur Bewilligung gab es einige Klippen bei der Antragstellung zu überwinden:

Direkt am ersten Tag habe ich versucht, im Portal einen Antrag zu versenden. Wer sich angucken möchte, wie das Formular dafür im Internet damals aussah, für den habe ich hier meinen Antragsversuch eingestellt:

www.homepage-baukasten-dateien.de/rheinbach-spd-wilmers/Antragsversuch%20Wilmers%20online.pdf

Den Antrag konnte ich erst nach drei Tagen erfolgreich versenden, nachdem ich Kontakt mit dem Ministerium aufgenommen hatte und ein Mitarbeiter mit mir zusammen in einem Telefonat die technischen Probleme ermittelte und Versuche zur Lösung unternahm. Die Lösung bestand letztlich darin, die "Verteilung" der beantragten Fördergelder möglichst nicht auf mehrere Jahre zu verteilen, weil die Software, die für das Antragsportal eingesetzt wird, damit Probleme hatte.

Ein Gutachten benötigte ich für die Antragstellung zunächst nicht, da der Schaden geringer war als 50.000 Euro. Ich habe als Anlagen zum Bericht bereits vorliegende Rechnungen, und Kostenvoranschläge eingereicht, ansonsten die Höhe der Kosten geschätzt für Maßnahmen, für die ich noch keine Rechnung und auch noch keinen Kostenvoranschlag hatte.

9,5 Wochen nach Antragstellung wurde eine Kopie des Personalausweises als Wohnnachweis und ein Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis angefordert. Hätte man in der Schritt-für-Schritt-Anleitung des Ministeriums gesagt, dass diese Dokumente dem Antrag beizufügen sind, hätte ich das gleich getan. In der Anleitung steht dies aber bis heute (27.12.2021) nicht, man muss nur die Ausweis- und Grundstücksdaten aus den Dokumenten im Antragsformular angeben. Allerdings steht jetzt im Antragsformular der Hinweis, dass man eine Kopie des Ausweises hochladen soll; von einer Kopie des Grundbuchauszuges steht dort aber auch nichts. 

Desweiteren wurde (für mich) unverständlich angefordert: „Das Schadensausmaß in den durch die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe betroffenen Kommunen unterscheidet sich erheblich. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für die Weiterbearbeitung Ihres Antrags weitere Dokumente, wie z.B. Fotos und eine Schadensaufstellung einzureichen sind. Bitte beziffern Sie den Verlust Ihres Hausrats, damit Sie auch die Fördersumme erhalten, die Ihnen zusteht. Laden Sie die weiteren Dokumente und Nachweise im Antragsportal hoch.“

Ein Beratungstermin vor Ort in Rheinbach, der unproblematisch und schnell per Telefon vereinbart werden konnte, ergab:

·         Man soll eine Liste der Hausratgegenstände, die durch die Flut zu Schaden kamen, erstellen und hochladen.

·         Dabei soll der Wiederbeschaffungswert angegeben werden.

·         Die Anforderung der Bezirksregierung bezieht sich nur auf den Hausrat, nicht auf den Gebäudeschaden.

Ich habe die Liste für den Hausrat erstellt (ohne Fotos, denn die habe ich nicht) und als "Bericht" zum Hausratschaden hochgeladen. Zudem habe ich den Schadensbericht für den Gebäudeschaden aktualisiert, weil ein Teil der notwendigen Maßnahmen zur Instandsetzung des Kellers mittlerweile durchgeführt wurden. Außerdem hat sich die Schadenshöhe erhöht, weil sich Schätzungen über Kosten von Maßnahmen nach dem Eingang entsprechender Kostenvoranschläge als zu gering erwiesen haben.

Im Online-Formular habe ich die entsprechenden Werte aktualisiert. Dabei konnte man feststellen:

·         Eine Verteilung der Kosten auf einzelne Jahre gibt es nicht mehr, weil es nur noch eine Spalte „2021 und andere Jahre“ gibt. Das Software-Problem, dass die Verteilung auf die Jahre 2021 bis 2025 und damit die Versendung des Antrags aus nicht erkennbaren Gründen abgelehnt wurde, hat man offensichtlich dadurch gelöst, dass man die Zahl der Jahresspalten von 5 auf 1 reduziert hat.

·         Es gibt es ein neues Problem, das es vorher nicht gab. Bei Antragstellung am 20.09. hatte ich eine Soforthilfe für den Hausrat und eine Soforthilfe für den Gebäudeschaden (Übernahme der Entsorgungskosten) angegeben, was akzeptiert wurde. Das wurde vom System nun nicht mehr akzeptiert. Jetzt muss man beide Soforthilfen entweder beim Zubehör oder beim Gebäudeschaden angeben. Das wurde immerhin als „Fehlermeldung“ nach dem Scheitern eines Versendungsversuches angegeben. Nachdem ich die Summe der Soforthilfen beim Gebäudeschaden angegeben, die Soforthilfe beim Hausrat gelöscht und die Angaben in der Übersicht der Verteilung der Kosten im Antrag angepasst habe, konnte der Antrag versendet werden. Die Angabe der Soforthilfe beim Gebäudeschaden führte dazu, dass dort der Eigenanteil entsprechend reduziert wurde, die Aufbauhilfe also nicht um diesen Betrag gekürzt wurde. Hätte ich die Soforthilfe am Ende beim Hausratschaden angegeben, wäre vermutlich die Aufbauhilfe hierfür um diesen Betrag gekürzt worden.

Beim Mittelabruf stellt man wieder fest: Gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Offenbar wurde eine Software genutzt, die für Subventionen von Unternehmen programmiert wurde. Der Programmierer konnte sich offenbar nicht vorstellen, dass es förderfähige Kosten gibt, für die es keine "ordentliche" Rechnung mit Rechnungsnummer etc. gibt. Oder dass Soforthilfe einfach gezahlt wird ohne schriftlichen Bescheid. Daraus resultieren die Herausforderungen 1) bis 5) oben beim zweiten Mittelabruf, die einen dazu quasi zwingen, erneut die Beratung vor Ort aufzusuchen. Man fragt sich, warum diese Leute, die beraten, nicht auch gleich entscheiden dürfen. So wie das Verfahren jetzt praktiziert wird, führt die Digitalisierung zu Mehraufwand und Mehrkosten. Ärgerlich.



Fazit aus meiner Sicht: Die Aufbauhilfe wurde im beantragten Umfang gewährt, aber „schnelle und unbürokratische Hilfe“ sieht anders aus.

Nach 9,5 Wochen erstmals auf den Antrag zu regieren ist nicht schnell. Im Bescheid steht zwar als Datum der Antragstellung der 01.12.2021. Das war der Tag, an dem ich die nachgeforderten Unterlagen hochgeladen habe. Von da aus gesehen waren es nur noch 3 Wochen bis zum Bescheid. Vielleicht tauchen in einer Statistik zur Bearbeitungsdauer "auf dem Papier" jetzt nur die drei Wochen auf. In der Realität waren es insgesamt über 3 Monate.

Nach 9.5 Wochen relativ unverständlich Unterlagen anzufordern, die man bis heute nicht als erforderlich in der Schritt-für-Schritt-Anleitung angibt, ist nicht unbürokratisch.

Die Beratung vor Ort ist gut, die Software hatte zumindest zu Beginn deutliche Schwächen. Das Ministerium ist immer noch nicht in der Lage, in den Anleitungen klar und verständlich zu sagen, welche Unterlagen benötigt werden. Die Bezirksregierung konnte auch nicht klar sagen, was sie an Unterlagen verlangt. Auf der Homepage des Ministeriums ist nun ein Youtube-Video zur Antragstellung eingestellt. Das habe ich mir nicht (mehr) angesehen.

 

Das Verfahren ist nach meinen Erfahrungen in mehreren Punkten kritikwürdig. Die Kritikpunkte habe ich mit Stand Oktober hier zusammengefasst:

www.homepage-baukasten-dateien.de/rheinbach-spd-wilmers/2021-10-23%20Kritikpunkte%20Verfahren%20Aufbauhilfe%20NRW.pdf

Wer sich dafür interessiert, wie die Vorschriften zur Aufbauhilfe zusammenhängen, findet hier eine Kurzdarstellung mit einigen wesentlichen Inhalten der Förderrichtlinie der Landesregierung:

www.homepage-baukasten-dateien.de/rheinbach-spd-wilmers/2021-09-14%20Vorschriften%20Aufbauhilfe%20NRW.pdf

Und wer sich die ganze Förderrichtlinie zu Gemüte führen möchte, kann sie hier nachlesen:

www.homepage-baukasten-dateien.de/rheinbach-spd-wilmers/2021-09-13%20MHKBG%20F%C3%B6rderRL%20Wiederaufbau%20NRW_gesamt.pdf